Mit Biogas der Energieversorgung Sylt (EVS) leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Das Biogas wird aus biogenen Rest- und Rohstoffen hergestellt und stammt aus EU-Produktionen. Nach der Biomassenverordnung wird das produzierte Biomethan in das Gasnetz eingespeist. Bei der Verbrennung wird nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die pflanzlichen Ausgangsstoffe bei Ihrem Wachstum gebunden haben. 

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Was ist der Unterschied zwischen Biogas und Ökogas?
Biogas

Biogas ist eine umweltschonendere Alternative zu herkömmlichen Erdgas. Biogas besteht immer zu einem gewissen Prozentsatz aus Biogasanteilen, welche aus der Vergärung von Pflanzen, aus Biomüll oder Dünger gewonnen werden. Es wird in Biogasanlagen gewonnen und zählt daher nicht zu den fossilen Brennstoffen. 

Erdgas

Erdgas ist im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern klimafreundlicher, da bei seiner Verbrennung nur halb so viel CO2 – auch Kohlenstoffdioxid, Klima- oder Treibhausgas genannt – freigesetzt und in die Atmosphäre abgegeben wird wie z. B. bei der Verbrennung von Kohle. Gelangen zu viel CO2 oder andere Emissionen in die Atmosphäre, entsteht der sogenannte Treibhauseffekt, d. h. unsere Atmosphäre und Meere erwärmen sich immer mehr – mit äußerst negativen Folgen für das weltweite Klima, Mensch und Umwelt. Um das Klima zu schützen, gleicht man beim Ökogas klimawirksam die entstehenden Emissionen aus. Erdgas-Produkte mit einem solchen CO2-Ausgleich werden als Ökogas bezeichnet.

Richtlinien und Fristen für Schleswig-Holstein ab dem 1. Januar 2024

Mehr zum Betrieb neuer Gasheizungen nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Schleswig-Holstein finden Sie hier:

Mehr zum GEG und EWKG

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Weil am 01.01.2009 das damalige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten ist und darin bei Neubau von Gebäuden die Nutzung von Erneuerbaren Energien bereits vorgeschrieben wurde. Deshalb musste durch das Schleswig-Holsteinische Klimaschutzgesetz keine entsprechende Regelung getroffen werden. Denn nach EEWärmeG war seit 01.01.2009 für Neubauten ohnehin bereits der Einsatz von mindestens 15% Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung verpflichtend.

Die Verpflichteten müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage nachweisen, welche Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sie zur Erfüllung der Nutzungspflicht ergriffen haben. Der Nachweis erfolgt bei der Nutzung Erneuerbarer Energien sowie der Ersatzmaßnahmen durch die Bestätigung einer oder eines Sachkundigen. 

Wird die Pflicht durch den Bezug von gasförmiger oder flüssiger Biomasse erfüllt, sind durch eine Bestätigung der Brennstofflieferantin oder des Brennstofflieferanten die fossilen und regenerativen Anteile der jeweils gelieferten Brennstoffe jährlich nachzuweisen.

Folgende Produkte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen des Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG):

- syltgas komfort 15

- syltgas komfort 65

- syltgas komfort 100

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Tel: 04651 925-925  
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