
Die ASG betreibt momentan insgesamt 31 Ladesäulen mit 62 Ladepunkten. 27 Ladesäulen davon mit einer Leistung von bis zu 22 kW. Dazu vier Ladesäulen mit einer Leistung von bis zu 150 kW.
Mehr dazu unten auf dieser Seite und hier:
https://www.energieversorgung-sylt.de/e-mobilitaet/oeffentliche-ladepunkte
Ad Hoc Laden beschreibt den vertragslosen Ladevorgang. Das heißt der Kunde kann die Ladung ohne Ladekarte eines Drittanbieters starten.
Hierzu muss der QR-Code über dem jeweiligen Ladepunkt mit dem Smartphone gescannt werden. Dadurch gelangt man auf eine Webseite von Ladenetz und durch Eingabe der Kundendaten und Kreditkarteninformationen kann der Ladevorgang gestartet werden.
Hier muss man unterscheiden zwischen dem Ad Hoc Laden (spontan) und dem Tanken mittels einer Ladekarte oder Smartphone App eines Fahrstromanbieters.
Ad Hoc Laden
Ladesäulen mit bis zu 22 kW: 55 ct/kWh
Schnellladesäule mit bis zu 150 kW: 62 ct/kWh
Ladekarte
Hier richten sich die Kosten nach den abgeschlossenen Vertragsbedingungen des Drittanbieters. Für unsere Energiekunden bieten wir selbst auch Ladekarten an. Mehr zu unserem Preismodell und unserem Kundenportal finden Sie hier:
energieversorgung-sylt.de/mobilitaet/kundenportal
Smartphone App
Hier richten Sich die Kosten nach den abgeschlossenen Vertragsbedingungen des Drittanbieters.
Ja, dort wo normalerweise Parkgebühren anfallen, z.B. im Innenstadt Gebiet von Westerland, ist das Parken für 3 Std. (Schnelllader 1 Std.) während des Tankvorgangs kostenfrei. Danach muss der Parkplatz freigemacht werden. In dieser Zeit muss auch wirklich getankt werden. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dieser Zeit mit dem Ladepunkt verbunden sein muss. Ob das Parken auf den entsprechenden Flächen zeitlich begrenzt ist oder nicht, weist die entsprechende Beschilderung des Ordnungsamtes/ der jeweiligen Gemeinde aus.
Roaming bedeutet, dass es ein Vertragsverhältnis zwischen unserem Backendbetreiber, der Ladenetz GmbH, und weiteren Ladestromanbietern gibt.
Die Liste der Roamingpartner befinden sich hier: https://ladenetz.de/community/
Kunden von Ladestromanbietern, die nicht auf dieser Liste stehen, können auf Sylt an den öffentlichen Ladesäulen Säulen nicht tanken.
Nein, die Ladesäulen stehen ausschließlich E-Auto Fahrern bzw. entsprechenden Fahrzeugklassen zu Verfügung. E-Bike, E-Roller, E-Scooter zählen nach dieser Definition nicht dazu.
Für die Überwachung des Parkraumes und auch für die Sanktionierung bei Nichteinhaltung sind die Gemeinden bzw. das Ordnungsamt zuständig.
E-Mobilität und Dienstleistungen
Tel. 04651 925-426
jonas.schumbrutzki(at)energieversorgung-sylt.de