Das bedeutet die neue Regelung für Kunden ab Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 werden Kunden schneller Klarheit beim Stromanbieterwechsel haben. Zu dem Zeitpunkt werden für Stromversorger neue Regelungen zum Lieferantenwechsel in Kraft treten. Diese sollen dazu dienen, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden geschaffen werden. 

 

Wichtiger Hinweis: Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen eines Stromvertrages.

Was ist bei An- und Abmeldung beim Stromanbieter zukünftig zu beachten?

Ab dem 6. Juni 2025 werden neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger in Kraft treten. An- und Abmeldungen sind dann nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich. 

Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Das bedeutet, dass rückwirkenden Ein- und Auszüge ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich sein werden. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:

  • Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
  • Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

 

Fragen und Antworten

Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

Wann sollte ich den Umzug melden?

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. 

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden:

  • müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
  • beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
  • wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden. 

Wie kann ich meinen Umzug melden?

Per Telefon, E-Mail, Post oder über unser Kundenportal.

Tel. 04651 925-925

Mail: kundenservice(at)energieversorgung-sylt.de

Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?

  • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
  • Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)
  • Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)

Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. 

Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?

Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.


Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

Ab dem 6. Juni 2025 werden Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID benötigen.

Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.  

Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet.

Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.  

Die MaLo-ID ist ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann.

 

Wo finde ich meine MaLo-ID? 
Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben, Ihrer Rechnung oder in Ihrem persönlichen Online-Kundenportal zu finden. 

Bleibt meine MaLo-ID bei einem Umzug gleich?  
Nein, bei einem Umzug bleibt die MaLo-ID nicht gleich. Die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift.
Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung bleibt hingegen unverändert und wird weiterhin für diese spezifische Marktlokation verwendet.

Von wem erhalte ich die neue MaLo-ID?
Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter oder Vermieter bzw. Ihrem Netzbetreiber.  

Ändert sich die MaLo- ID bei einem Zählerwechsel? 
Nein, die MaLo-ID bleibt gleich. Lediglich die Zählernummer ändert sich.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?
Ihr Ansprechpartner
Stefan Klaus

Fachbereichsleiter Vertrieb
Tel. 04651 925-430
stefan.klaus(at)energieversorgung-sylt.de

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Franziska Sell

Vertrieb
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