Verbraucher auf Sylt werden derzeit wieder zunehmend von Telefonwerbern angerufen. Sie werden in ein Verkaufsgespräch verwickelt, um Strom- oder Gaslieferverträge für Drittunternehmen abzuschließen. Nach kurzer Zeit kommen dann Auftragsbestätigungen für Energielieferverträge ins Haus.
Auch behaupten einige Telefonwerber, dass sie im Auftrag der Energieversorgung Sylt (EVS) anrufen würden. Meist handelt es sich hierbei um unzulässige, verbotene Werbeanrufe, da der Angerufene keine Einwilligung zum Telefonanruf gegeben hat.
Es ist nicht empfehlenswert, sofort aufzulegen. Tun Sie das, so werden Sie erneut angerufen. Der Callcenter-Angestellte speichert Ihre Rufnummer ab und legt sie auf Wiedervorlage. Nach einer gewissen Zeit erscheint ihm Ihre Telefonnummer dann erneut auf seinem Bildschirm und er ruft Sie wieder an.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Geben Sie keinesfalls persönliche Daten preis - insbesondere nicht Ihre Kontodaten.
Sinnvoll ist es, sich auf ein kurzes Gespräch einzulassen, dabei aber den aktiven Part zu übernehmen. Lassen Sie sich nicht von dem Anrufer in die Enge treiben.
Fragen Sie den Anrufer, wie er heißt, für welches Unternehmen er anruft, und wo er die Erlaubnis herbekommen hat, Sie anrufen zu dürfen. Dadurch vermitteln Sie dem Anrufer, dass Sie Ihre Rechte kennen und dass zu vermuten ist, dass Sie gegen den Anrufenden weitere rechtliche Schritte einleiten werden.
Die Chance, dass Sie aus dem Computer des Callcenters gelöscht werden ist dann größer, als wenn Sie einfach nur das Telefon auflegen.
Gehen Sie keinesfalls telefonisch auf die Angebote ein, sondern verlangen unbedingt schriftliche Unterlagen vom Anrufer.
Bei allen Fragen gibt der Kundenservice der EVS gern unter der Rufnummer 04651 925 925 oder unter der Mail-Adresse kundenservice(at)energieversorgung-sylt.de Auskünfte.