26.09.2022

Informationen zur aktuellen Versorgungslage und Preisentwicklung beim Erdgas

Der Krieg in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Ausbleibende Erdgaslieferungen aus Russland und die unsichere geopolitische Weltlage haben die Preise auf den Energiemärkten in bisher ungeahnte Höhen getrieben. Um der Krise zu begegnen hat die Bundesregierung ein ganzes Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, die Versorgung zu sichern und Verbraucher:innnen bei den Kosten zu entlasten.

Wie die Mehrzahl der Anbieter in Deutschland musste die Energieversorgung Sylt (EVS) aufgrund der neuen staatlichen Umlagen ihren Erdgaspreis zum 01.Oktober 2022 anpassen. Für Sie als Kundin oder Kunde sind Preiserhöhungen gerade in diesen schwierigen Zeiten alles andere als erfreulich. Uns ist bewusst, dass diese Entwicklungen Ängste und Sorgen auslösen können. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie transparent und umfassend über die Preisentwicklungen zu informieren.

Häufig gestellte Fragen – und Antworten darauf (FAQ):

Warum wurden von der Bundesregierung die neuen Umlagen eingeführt?

Die Preise für Erdgas auf den europäischen Energiemärkten sind in den letzten Monaten explosionsartig angestiegen. Grund dafür sind insbesondere reduzierte Gaslieferungen aus Russland.

Gleichzeitig ist die Versorgungslage in Deutschland weiterhin angespannt. Die Bundesregierung setzt alles daran, die Versorgung mit Erdgas im Winter zu sichern, die Speicher ausreichend zu füllen und die Stabilität des Versorgungssystems zu gewährleisten. Zur Finanzierung Maßnahmen wurden die neuen Umlagen eingeführt, die von allen Gaskunden getragen werden müssen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das auch noch einmal ausführlich in einem Informationspapier dargestellt:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gasumlage.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Was ist die Gasbeschaffungsumlage?*

Russland liefert kein Gas mehr nach Deutschland, deshalb müssen Gasimporteure kurzfristig teuren Ersatz beschaffen – was diese in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Damit die Unternehmen nicht insolvent gehen und die Versorgung weiter gesichert ist, hat die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von derzeit 2,419 Cent/kWh (netto) eingeführt. Die Gasbeschaffungsumlage richtet sich nach der Höhe der Ersatzbeschaffungskosten der Importeure. Sie kann alle drei Monate angepasst werden und ist bis 1. April 2024 befristet.

*Derzeit in politischer Diskussion (Stand: 27.09.2022)

Was ist die Gasspeicherumlage?

Um für den Winter gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Gaskunden umgelegt und dafür die neue Gasspeicherumlage zum 1. Oktober 2022 eingeführt, die von allen Gaskunden getragen wird. Die Gasspeicherumlage hat aktuell eine Höhe von 0,059 ct/kWh (netto).

Weshalb steigt die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich null Cent pro Kilowattstunde und war daher nicht von Bedeutung.

Die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage ist erforderlich, um die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Aufgrund der aktuellen Marktsituation sind  diese Zusatzeinkäufe aktuell sehr teuer, daher der spürbare Anstieg der Umlage. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird alle 12 Monate neu ermittelt.

Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?*

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßt die Energieversorgung Sylt die von der Bundesregierung beschlossene Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.03.2024. Wir von der EVS werden die Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben.

*Derzeit in politischer Diskussion (Stand: 27.09.2022)

Auf welche Preiserhöhungen müssen sich Verbraucher und Verbraucherinnen noch einstellen?

Prognosen zur Entwicklung am Energiemarkt sind aktuell wegen der extremen Preissprünge sehr schwierig – trotz unserer langfristig angelegten Beschaffungsstrategie. Laut Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, müssen Gaskunden von 2023 an mit bis zu dreimal höheren Abschlägen rechnen. Demnach müssten Gaskunden, die jetzt 1.500 Euro jährlich für Gas zahlen, künftig mit 4.500 Euro rechnen. Die Großhandelspreise haben sich teilweise schon versiebenfacht. Verzögert werden dies auch die Verbraucher zu spüren bekommen.

Wenn die Lieferungen aus Russland dauerhaft ausbleiben, wird das auf den Beschaffungsmärkten zu weiteren Preissteigerungen führen. Richtig ist aber auch, dass wir in Deutschland aktuell mehr als 65 Prozent der Gasmengen aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Norwegen, importieren. Diese Mengen werden uns auch zukünftig stabil zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden vier neue Terminals für den Import von flüssigem Erdgas nach Deutschland uns unabhängiger von Russland machen.

Warum erhöht sich mein Abschlag so stark?

Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. Weil die Preise für Erdgas so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir Ihren Abschlag erhöht.

Müssen Kunden der EVS wegen der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?

Nein. Kunden müssen nichts tun. Über Ihren neuen Arbeits- oder Grundpreis und Abschlag wurden alle Kunden bereits persönlich informiert. Und der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden automatisch berücksichtigt.

Was jetzt tun?

Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.

Wir helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.

Auf der Web-Unterseite https://www.energieversorgung-sylt.de/service/energiespartipps haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Weitere Energiespartipps finden Sie außerdem auf der Internetseite https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/.

 

 

 

 

 

 

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