15.11.2023

FAQ zur Energiepreisentwicklung Herbst/Winter 2023/24

Deutschland hat die Energiekrise 2022/23 gut überstanden und auch für den kommenden Winter sind wir gut aufgestellt. Die Gasspeicher sind vollständig gefüllt und der Gasverbrauch lag Mitte September 2023 rund 25 Prozent unter dem durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2018 bis 2021. 
Tatsache ist aber auch, dass die Preise für Strom und Erdgas immer noch deutlich über dem Vorkrisen-Niveau liegen. Viele fragen sich: Wie entwickeln sich die Preise an den Beschaffungsmärkten und wie wirkt sich das auf meinen Preis aus? Wie lange bleiben die Preisbremsen noch in Kraft? Und wie steht es um die Versorgungssicherheit im Winter 2023/24?

Ist die Stromversorgung für die nächsten Monate gesichert?

Versorgungsengpässe im Winter 2023/24 sind aktuell nicht zu erwarten. Mittlerweile decken erneuerbare Energien rund die Hälfte des Strombedarfs in Deutschland ab. Der restliche Strom wird aus Erdgas und Kohle gewonnen. Beide Energieträger sind in ausreichenden Mengen vorrätig. So sind die deutschen Gasspeicher Anfang November 2023 bereits zu 100 Prozent gefüllt. Wichtig ist aber: Auch wenn die Lage auf dem Energiemarkt sich entspannt hat, ist die Energiekrise noch nicht vorüber. Der sparsame Umgang mit Energie bleibt wichtig. Wir von der Energeiversorgung Sylt (EVS) unterstützen sie dabei. Mehr unter: www.energieversorgung-sylt.de/service/energiespartipps

Ist die Gasversorgung für die nächsten Monate gesichert?

Laut Bundesnetzagentur sieht die Lage für die Gasversorgung in Deutschland momentan besser aus als vor einem Jahr. Die Gasspeicher sind zu 100 Prozent gefüllt, neue Importmöglichkeiten für Gas wurden geschaffen und die Versorgungsstruktur weiter diversifiziert. Die Einspeisemöglichkeiten aus LNG-Anlagen wurden erweitert, Gasimporte aus Russland durch Lieferungen aus anderen Herkunftsländern kompensiert. Zudem konnte der Gasverbrauch in Deutschland deutlich gesenkt werden.

Wie ist die aktuelle Lage an der Energiebörse?

Nachdem die Preise an den Beschaffungsbörsen 2022 im Zuge des Ukraine-Kriegs auf Werte explodiert sind, die bis zu 10-mal so hoch lagen wie vor der Krise, hat sich die Lage in den vergangenen Monaten wieder stabilisiert. Momentan sind die Großhandelspreise zwar deutlich günstiger als noch in der Hauptkrisenphase des Jahres 2022, aber im Durchschnitt immer noch rund 3-mal höher als vor der Energiekrise. Und der Markt reagiert weiter nervös auf politische Krisen und Nachrichten, was zu starken Ausschlägen an den Börsen führt. 

Warum entwickelt sich mein Energiepreis anders als der Börsenpreis?

Die EVS beschafft die Energie für ihre Kundinnen und Kunden langfristig im Voraus und über einen längeren Zeitraum hinweg in Teilmengen. Das bedeutet, dass wir nur sehr geringe Mengen Energie zu tagesaktuellen Preisen am Spotmarkt einkaufen. Der allergrößte Teil der benötigten Strommengen wird stattdessen am sogenannten „Terminmarkt“ beschafft – in Tranchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bis zu drei Jahre im Voraus. Aus diesem Grund schlagen die Börsenpreisentwicklungen der Strom- und Erdgas-Großhandelspreise nicht 1:1 und auch nicht sofort auf Ihren Preis durch.  

Was sind die Vorteile einer langfristigen Beschaffung?

Vorteil dieser langfristigen Beschaffungsstrategie ist, dass kurzfristige Preisspitzen geglättet werden und Kundinnen und Kunden vor Preissprüngen an der Börse geschützt sind. Davon haben Kundinnen und Kunden der EVS zuletzt in der Energiekrise profitiert, weil wir die Preise lange konstant beziehungsweise auf niedrigerem Niveau als Wettbewerber halten konnten, die ein kurzfristige und risikoreichere Einkaufsstrategie verfolgen. 

Warum sinkt mein Preis nicht automatisch, wenn an Einkaufsbörsen die Preise fallen?

Sinkende Großhandelspreise wirken sich im Endkundenpreis erst mit Verzögerung aus. Denn gemäß unserer langfristigen Beschaffungsstrategie müssen wir auch dann, wenn die Großhandelspreise für Energie sehr hoch sind, zukünftige Energiemengen für unsere Kundinnen und Kunden sichern. Die hohen Preise, die wir auf dem Höhepunkt der Energiekrise 2022 an der Börse zahlen mussten, schlagen sich nun zeitlich versetzt, aber immer noch gedämpft, in den Endkundenpreisen nieder. 

Anders als Kunden von Discountanbietern mit Lockangeboten, die in der Energiekrise – als die Preise an den Börsen Höchststände markierten – den Kunden einfach kündigten oder überzogene Preiserhöhungen vornahmen, profitieren die Kundinnen und Kunden der EVS von Planbarkeit und Verlässlichkeit. 

Wann kommen sinkende Großmarktpreise bei mir an? 

Die Preise an den Energiebörsen, an denen die EVS für Sie einkauft, sind wieder gefallen. Aufgrund dieser positiven Marktentwicklung und unserer nachhaltigen Beschaffungsstrategie können wir Ihren Strompreis deutlich senken. Alle Kundinnen und Kunden werden persönlich über die neuen Preise informiert.

Welchen Anteil am Endkunden-Strompreis hat eigentlich der Beschaffungspreis - beziehungsweise: wie setzt sich der Strompreis insgesamt zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: (1) Kosten für die Strombeschaffung, Service und Vertrieb, (2) Netzentgelte und (3) Steuern, Abgaben und Umlagen. Mit rund 52 Prozent machen die Kosten für die Strombeschaffung den größten Anteil aus. Auf die Höhe der Netzentgelte und Steuern, Abgaben und Umlagen haben die Stadtwerke Musterstadt keinen Einfluss. Das Netzentgelt hat 2023 durchschnittlich einen Anteil von rund 21 Prozent am Strompreis eines Privathaushalts. Der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen beträgt bei Haushaltskunden durchschnittlich 27 Prozent. 

Welche Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom gibt es?

Neben der Mehrwertsteuer werden folgende Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom erhoben:

  • Stromsteuer / Energiesteuer – die Steuer auf den Energieverbrauch
  • KWK-Umlage – nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • Konzessionsabgabe – das Entgelt an die Kommune für die Nutzung von Straßen und Wegen
  • Offshore-Netzumlage – zur Absicherung von Anschlussrisiken von Offshore-Windparks
  • § 19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage – zur Finanzierung der Entlastung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten

In Summe sind die Steuern, Abgaben und Umlagen für deutsche Haushaltsstromkunden im Vergleich zu dem zweiten Halbjahr 2022 leicht gestiegen und betragen nun im bundesweiten Durchschnitt 12,47 ct / kWh (2. Halbjahr 2022: 11,35 ct / kWh).

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Der Gaspreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: (1) Dem Preis für die Beschaffung, Kundenservice und Vertrieb (2) den regulierten Entgelten für die Netznutzung und (3) Steuern und Abgaben, die staatlich festgelegt sind. Bei Haushaltskunden beträgt der Anteil für Steuern und Abgaben im Juli 2023 14 Prozent. Auf die Netzentgelte entfallen ebenfalls rund 14 Prozent des Gaspreises. Der Preisbestandteil Gasbeschaffung, Service und Vertrieb ist im Bundesdurchschnitt aufgrund der Energiekrise im Juli 2023 auf 74 Prozent angestiegen.

Welche Steuern, Abgaben und Umlagen auf Gas gibt es sonst noch – und wie haben sich diese verändert?

Neben der Mehrwertsteuer gibt es folgende Steuern, Abgaben und Umlagen auf Gas:

  • Erdgassteuer – die Steuer auf den Energieverbrauch
  • Konzessionsabgabe – das Entgelt an die Kommune für die Nutzung von Straßen und Wegen
  • CO2-Preis – mit dem der CO2-Ausstoß fossiler Energieträger staatlicherseits „bepreist“ wird
  • Gasspeicherumlage – die beitragen soll, Kosten für die Versorgungssicherung auszugleichen

In Summe sind die Steuern, Abgaben und Umlagen im Vergleich zu dem zweiten Halbjahr 2022 niedriger ausgefallen – vor allem wegen der reduzierten Mehrwertsteuer. 

Sie betragen nun im bundesweiten Durchschnitt 2,18 ct / kWh in der Einfamilienhausversorgung (EFH) und 2,16 ct / kWh für die Versorgung in Mehrfamilienhäusern (4. Quartal 2022: 2,50 ct / kWh EFH bzw. 2,49 ct / kWh MFH).

Ist auch nach dem 1. Januar 2024 bei Gas mit einer reduzierten Umsatzsteuer zu rechnen? 

Das ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht klar. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland bei der Bewältigung der Energiekrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2022 gesetzlich geregelt, dass für Gas bis 31. März 2024 ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gilt. Statt Ende März soll diese Sonderregelung nun drei Monate früher als geplant bereits zum Jahreswechsel auslaufen. Das würde bedeuten, dass ab 01.01.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent gültig ist. Entsprechende Pläne des Finanzministeriums wurden vom Kabinett Anfang Oktober 2023 gebilligt. Allerdings wurde dazu noch keine Entscheidung des Bundestages getroffen. Insofern lässt sich die Frage nach dem exakten Zeitpunkt der Umsatzsteuerveränderung von uns derzeit nicht seriös beantworten.

Werden die gesetzlichen Energiepreisbremsen über den 31. Dezember 2023 hinaus verlängert?

Nach der aktuell gültigen Gesetzeslage gelten die Strom- und Gaspreisbremsen bis zum 31. Dezember 2023. Allerdings sollen die Preisbremsen für Strom und Gas über das Jahresende hinaus bis Ende April 2024 verlängert werden. Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen bereits beschlossen. Allerdings muss der Bundestag und die EU-Kommission dem noch zustimmen. Außerdem steht die Verlängerung zudem noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Ob die Energiepreisbremsen tatsächlich bis Ende April 2024 verlängert werden, ist zum jetzigen Moment noch unklar. Die Energieversorgung Sylt hält ihre Kundinnen und Kunden über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und setzen die Vorgaben der gesetzlichen Preisbremsen automatisch für Sie um. 

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