29.11.2018

Ein Termin mit Mehrwert: Informativer Abend der EVS

"Ich freue mich, Sie zu einer Veranstaltung mit Mehrwert begrüßen zu dürfen – und zu einem Thema, das bewusst außerhalb der Energiewirtschaft platziert ist."

Georg Wember, Geschäftsführer der Energieversorgung Sylt (EVS), hatte mit diesem Anspruch auch diesmal für allgemeines Interesse gesorgt: Wie im Vorjahr, als zahlreiche Unternehmer und Gastronomen der Insel einem Vortrag über Arbeitsrecht beiwohnten, war der Wenningstedter Kursaal erneut vollbesetzt. "Die Energieversorgung Sylt ist vielseitig aufgestellt, wobei die Nähe zum Kunden für uns besondere Priorität genießt. Auch außerhalb des Tagesgeschäfts sorgen wir dabei für interessante Angebote, von denen die Sylter profitieren – so wie am heutigen Abend", unterstrich Georg Wember. Diesen Abend hatte EVS-Mitarbeiterin Franziska Sell perfekt vorbereitet, die ihrerseits einen Dank für die gelungene Kooperation mit dem Verein der Sylter Unternehmer (SU), dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Sylt sowie Martin Gruber von der Deutschen Verrechnungsstelle aussprach. In Anwesenheit von SU-Geschäftsführer Ron Glauth und dem DEHOGA-Vorsitzenden Claas-Erik Johannsen freute sich Martin Gruber, dem Publikum einen ebenso informativen wie unterhaltsamen Referenten ankündigen zu können, "der sogar die Betriebsanleitung für eine Ladesäule der EVS spannend präsentieren würde": Wie im Vorjahr war es Professor Dr. Edgar Weiler, seines Zeichens Rechtsanwalt und Justitiar der Deutschen Vermögensverwaltung, der den Zuhörern ein häufig tabuisiertes Thema anschaulich näherbrachte: "Früher an später denken – Vollmacht für die Wechselfälle des Lebens." Ein Thema, das für Erwachsene jeden Alters von hoher Relevanz ist, aber gern verdrängt wird: Nur 15 Prozent aller Deutschen, erfuhren die Zuhörer, haben eine Betreuungs-Vollmacht für Angehörige abgeschlossen. Dabei ist diese von größter Bedeutung und viel gewichtiger als etwa eine Patientenverfügung: "Wenn Sie längerfristig ohne Bewusstsein sind, muss eine andere Person für Sie handeln. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, bestellt das Gericht einen Betreuer. Diesem und nicht Ihren Angehörigen obliegen dann alle Entscheidungen, angefangen von rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Besprechung der medizinischen Behandlungsmaßnahmen mit dem Arzt", verdeutlichte Professor Weiler. Im Laufe des zweistündigen Vortrags thematisierte der Referent auch andere Vollmachten und deren Auswirkungen – die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht, die Gesundheitsvollmacht und sonstige krankheitsbezogene Verfügungen wie etwa die Organverfügung. Für den Laien sehr verständlich formuliert und dennoch ein großes Pensum – das dem Publikum jedoch erleichtert wird: Als Gastgeschenk wird die EVS jedem Zuhörer ein Vorsorgebuch der Deutschen Vermögensverwaltung überreichen, in dem alle notwendigen Formulare nebst Erläuterungen enthalten sind. Vor und nach dem Vortrag verweilten die Besucher im Rahmen eines zwanglosen Come together bei Getränken und kleinen, delikaten Speisen, wobei das Tinnumer Restaurant "Zur Eiche" für das Catering sorgte. Am Ende freuten sich alle Anwesenden über einen rundum gelungenen Abend, und Georg Wember stellte für 2019 bereits eine Fortsetzung in Aussicht.

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