Ersatzversorgung Strom und Gas

Ersatzversorgung Strom

Gemäß § 38 EnWG übernimmt die Energieversorgung Sylt die so genannte Ersatzversorgung in der Niederspannung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.

Preise Ersatzversorgung Strom für Nichthaushaltskunden und RLM Kunden ab 01.03.2024

Preise für Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden ab 01.06.2023

Ersatzversorgung mit Erdgas

Gemäß § 38 EnWG übernimmt die Energieversorgung Sylt die so genannte Ersatzversorgung im Niederdruck, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Gas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Gasliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  •  der eigentliche Gaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Als Grundversorger im Netzgebiet der Insel Sylt beliefern wir zusätzlich Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte den folgenden Links:

Preise Ersatzversorgung Gas für Nichthaushaltskunden und RLM Kunden ab 01.04.2024

Preise für Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden ab 01.04.2024