
Unser Tipp: Hausbesitzer, für die wir zwischen August 2000 und Ende 2008 einen Wasserhausanschluss gelegt haben, können Steuern zurückerhalten.
Der Grund ist, dass die Finanzämter in diesem Zeitraum von den Kunden der Versorgungsunternehmen für den Bau der Leitungen den vollen Mehrwertsteuersatz von 16 beziehungsweise 19 % verlangt haben. Nun stellten der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof klar, dass das Verlegen oder Reparieren von Wasserhausanschlüssen ebenso abzurechnen ist, wie die Lieferung von Wasser. Das heißt: mit einem Mehrwersteuersatz von nur 7 %.
Doch eine Ausnahme gibt es: In der Gemeinde List haben wir erst ab dem 01.01.2004 die Wasserversorgung übernommen. Für Kampen und Wenningstedt ist die Ver- und Entsorgung Norddörfer zuständig. Dementsprechend können wir Ihre Anträge zur Steuerrückerstattung nicht berücksichtigen.
Zu viel gezahlt? Das ist zu tun:
Wir helfen Ihnen gerne und unterstützen Sie dabei, Ihre zu viel gezahlten Steuern zurückzubekommen. Drucken Sie den den bereitgestellten Antrag aus, füllen Sie diesen aus und schicken Sie ihn – am besten mit einer Rechnungskopie für Ihren Anschluss – zu uns. Wir werden die Rechnung auf den ermäßigten Steuersatz korrigieren und erstatten Ihnen den Differenzbetrag.
Diese Rückzahlungen können mehrere hundert Euro betragen, variieren aber, da sich die Kosten für einen Hausanschluss nach der Länge des Anschlusses bemessen – also von der Versorgungsleitung vom Hauptnetz in der Straße bis zum Absperrventil im Hausanschlussraum.