EVS
Sitemap · Kontakt · Impressum · Home   
EVS Home EVS Home EVS Home
     
  • Aktuell
  • Kundencenter
    • Strom
      • Allgemeine Preise
      • Produkte
      • Ersatzversorgung
      • Gesetzliche
        Rahmenbedingungen
      • Geschäftskunden
      • Energy Data View
    • Erdgas
    • Wärme
    • Wasser
    • Abwasser
    Produkte
  • Erdgasfahrzeuge
  • Förderprogramme
  • Gut für Sylt
  • Netz
  • Jobs
  • Links
  • Kontakt

Gesetzliche Rahmenbedingungen

EVS informiert Sie über gesetzliche Rahmenbedingungen zur Energieversorgung. Wir helfen Ihnen, die Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig Potenziale für eine optimierte Energieverwertung zu nutzen. Davon profitieren Sie und die Umwelt. Denn mit einer Energieversorgung auf dem neuesten Stand können Sie bei reduzierten Energiekosten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
  • 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
  • "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" ("Ökosteuer")
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien", Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), ist seit dem 1. April 2000 in Kraft und ersetzt das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG). Ziel des EEG ist es, den Anteil von Strom aus regenerativen Energiequellen bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. Dazu sieht das EEG unter anderem feste Vergütungssätze für Strom vor, der aus Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie, Klärgas, Deponiegas (wie zum Beispiel bei EVS proNatur), Geothermie sowie Grubengas erzeugt und in das öffentliche Leitungsnetz eingespeist wird.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die zum 1. Februar 2002 in Kraft getretene "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden", kurz Energieeinsparverordnung (EnEV), hat die bisherige Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammengeführt. Die EnEV soll dazu beitragen, den Energiebedarf von Gebäuden weiter zu senken. Dazu legt die EnEV höhere Standards für Neubauten fest; sie enthält auch Anforderungen für die Nachrüstung von Altbauten.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)

Das "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-Gesetz) sichert den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die bei der gleichzeitigen Erzeugung von Nutzwärme und Strom die eingesetzte Primärenergie effizienter ausnutzen als bei der getrennten Erzeugung. Nach dem KWK-Gesetz sind die Netzbetreiber verpflichtet, den in KWK-Anlagen erzeugten Strom in ihr Versorgungsnetz einzuspeisen und dafür bestimmte höhere Vergütungssätze zu entrichten. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland zu reduzieren.

1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) oder Kleinfeuerungsanlagenverordnung (KfV) aus dem Jahr 1998 legt eindeutige Grenzwerte für Abgasverluste und Emissionen von Heizungsanlagen fest.
 
Nutzen Sie die Gelegenheit, wenn Ihr Heizkessel ausgetauscht werden muss: EVS fördert die Umstellung Ihrer alten Ölheizung auf Erdgas.

"Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" (Ökosteuer)

Mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" hat der Gesetzgeber zum 1. April 1999 den Verbrauch von Energie verteuert, um die effiziente Nutzung von Energie zu fördern. Grundlage der so genannten Ökosteuer ist die Einführung einer neuen und schrittweise erhöhten Stromsteuer (seit dem 1. Januar 2003 2,05 Cent pro kWh zzgl. MwSt.) sowie die ebenfalls schrittweise erfolgte Anhebung der Mineralölsteuer. Ziel ist es, mit der Verteuerung von Energie zum sparsamen Energieverbrauch anzuregen. Zudem sollen die Nutzung regenerativer Energien und die rationelle Energieerzeugung sowie die Entstehung von Arbeitsplätzen in diesen Bereichen gefördert werden. Das Gesetz enthält eine Reihe von Ausnahmeregelungen sowie Möglichkeiten für die Steuerermäßigung bzw. -befreiung von Unternehmen.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Seit 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Es gibt die Rahmenbedingungen für die künftige Energieversorgung vor. Mit der Gesetzesnovelle hat die Bundesregierung die EU-rechtlichen Vorgaben zur Regulierung der Energienetze in Deutschland umgesetzt. Die Strom- und Gasnetze unterliegen künftig einer staatlichen Preisaufsicht durch die Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Hierdurch verspricht sich die Politik eine Senkung der Netzkosten, die wiederum zu niedrigeren Strom- und Gaspreisen für die Verbraucher führen soll. Dieser Effekt ist wegen des zusätzlichen Aufwands seitens der Versorger sowie wegfallender Synergien allerdings umstritten. Zudem ist für den wesentlichen Bestandteil der Energiepreise – die stattlichen Belastungen – keine Senkung vorgesehen.

Wir beraten Sie gern!

 
Sitemap · Kontakt · Impressum · Home   

© 2003 Energieversorgung Sylt. Alle Rechte vorbehalten.