Gesetzliche Rahmenbedingungen
Allgemeine Entsorgungsbedingungen für Schmutzwasser (AEB-S) EVS entsorgt als Betriebsführer für den AZV das Abwasser auf der Grundlage der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutzwasser (AEB-S) in der gültigen Fassung vom 1. Mai 2005. Die AEB-S liegen im Kundenzentrum für Sie bereit. Wir senden Ihnen gerne auf Anfrage eine schriftliche Fassung zu. Grau- und Regenwassernutzung gemäß der neuen TVO Die zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene neue Trinkwasserverordnung (TVO) verschärft die Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser. Die TVO verpflichtet zum Beispiel die Eigentümer so genannter Regenwasser-Nutzungsanlagen, diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt sowohl für bereits betriebene als auch für neu installierte Anlagen, wenn das Wasser im Haushalt z. B. für die WC-Spülung genutzt wird und anschließend als Abwasser in die Kanalisation gelangt. Wenn Sie Fragen zur Abwasseraufbereitung und zur Nutzung von Regenwasser haben, wenden Sie sich am besten direkt an uns.
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