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Netzanschluss Strom|Letztverbraucher im Niederspannungsnetz

Für den Anschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Energieversorgung Sylt die entsprechenden Bedingungen der seit 8. November 2006 in Kraft getretenen Anschlussverordnung:

 


Hier finden Sie die bis dahin gültige AVBEltV in der Fassung vom 9.12.2004:

 

AVBEltV (PDF)

 

Die Energieversorgung Sylt GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/ NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und bietet allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage an. 

 

Hier erhalten Sie Informationen über die technischen Anschlussbedingungen und ergänzende Hinweise gemäß § 18 EnWG:

 

Hier erhalten Sie Informationen über die technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 EnWG:

 

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