
Für den Anschluss von Letztverbrauchern im Netz mit Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Energieversorgung Sylt die Bedingungen der seit 8. November in Kraft getretenen Anschlussverordnung:
Netzanschlussvertrag Gas (PDF)
Hier stellen wir Ihnen die bis dahin gültigen Bedingungen der AVBGasV in der Fassung vom 9.12.2004 als PDF-Datei zur Verfügung:
AVBGasV (PDF)
Techniche Mindestanforderungen Gas:
TABGas (PDF)
Anschluss von Biogasanlagen an unser Netz
Der Anschluss an unser Netz erfolgt über drei Schritte:
Hier steht der Antrag zum Anschlussbegehren Netzanschluss von Biogasanlagen für Sie zum Download bereit (PDF).
Bitte senden Sie uns das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne per Post zu.
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen legen wir Ihnen innerhalb von 2 Wochen dar, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und welche erforderlichen Kosten diese Prüfung verursachen wird. Die Kosten zur Prüfung des Netzan-schlussbegehrens trägt gemäß § 33 Absatz 5 der GasNZV der potenzielle Anschlussnehmer.
Nach positivem Prüfungsergebnis und Zustimmung des Anschlussnehmers wird zwischen dem An-schlussnehmer und der Energieversorgung Sylt GmbH ein Netzanschlussvertrag geschlossen.
Kapazitätsengpässe
Derzeit sind keine Kapazitätsengpässe im Netzgebiet der Energieversorgung Sylt GmbH vorhanden oder zu erwarten.“
Technische Bedingungen Biogas:
Biogas (PDF)