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Grundversorger Gas|Feststellung ab 1.1.2010

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

 

Feststellung des Grundversorgers:

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die Energieversorgung Sylt GmbH bis zum 31. Dezember 2009 Grundversorger für das Netzgebiet der Insel Sylt.

Nach erfolgter Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 1. Januar 2010 weiterhin die Energieversorgung Sylt GmbH Grundversorger für das Netzgebiet der Insel Sylt.

 

Aktuelles:

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19.01.2012
 

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