
Im Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb (Netz) und Energiebelieferung (Vertrieb). Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung stellt EVS wie schon bislang ihre Netze jedem Netzkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Gemäß Tenor 5 des Beschlusses BK6-06-009 (GPKE) der Bundesnetzagentur weicht die Energieversorgung Sylt GmbH bei der Abwicklung von Geschäftsprozessen, sowie dem Datenformat und Nachrichtentypen von den in der oben genannten Festlegung getroffenen Vorgaben bei der Kommunikation mit einer verbundenen Vertriebsorganisation von den Vorgaben des o.g. Beschlusses ab. Wir bieten allen Netznutzern in unserem Netzgebiet die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung an.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Kontaktformular.
Westerland, 01.10.2010