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Wasserhausanschlüsse

Wasserhausanschlüsse: EVS erstattet Steuern

Hausbesitzer, für die wir zwischen August 2000 und Ende 2008 einen Wasserhausanschluss gelegt haben, können Steuern zurückerhalten.

Der Grund: In diesem Zeitraum haben die Finanzämter von den Kunden der Versorgungsunternehmen für den Bau der Leitungen den vollen Mehrwertsteuersatz von 16 beziehungsweise 19 Prozent verlangt. Nun stellten der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof klar, dass das Verlegen oder Reparieren von Wasserhausanschlüssen ebenso abzurechnen ist wie die Lieferung von Wasser: das heißt, nur mit 7 Prozent.

 

Was ist zu tun?

EVS hilft Ihnen gern, zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Drucken Sie den den bereitgestellten Antrag aus, dann brauchen Sie ihn nur auszufüllen und am besten mit einer Kopie der Rechnung für den Hausanschluss an EVS zu schicken. Wir korrigieren dann die Rechnung auf den ermäßigten Steuersatz und erstatten Ihnen den Differenzbetrag.

Die Rückzahlungen können mehrere hundert Euro betragen. Sie variieren von Fall zu Fall je nach Rechnungshöhe. Denn die Kosten für einen Hausanschluss bemessen sich nach der Länge des Anschlusses – also von der Versorgungsleitung vom Hauptnetz in der Straße  bis zum Absperrventil im Hausanschlussraum.

 

Antrag zur Umsatzsteuerrückerstattung
[PDF-Datei]

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